AGB Verleih Wintersportgeräte/Fahrräder
Diese Bedingungen sind integrierter Bestandteil des gegenständigen Mietvertrages.
- Der Mietvertrag kommt zwischen dem Kunden (im folgenden Mieter genannt) und Sport Verleih Marr, Inh. Ines Marr, Marktstr. 7, 98724 Neuhaus a. Rwg. (im folgenden Vermieter genannt) bei dem die Ausrüstung gemietet wird, zustande.
- Der Abschluss eines Mietvertrages ist nur bei Vorlage einer entsprechenden Legitimationsbescheinigung (gültiger Personalausweis oder Reisepass, keine Kopie) durch den Mieter möglich.
- Das Mietmaterial muss am Tag der Abholung für die vereinbarte Mietdauer bezahlt werden. Der Vermieter behält sich das Recht vor, eine Kaution für das Mietobjekt zu verlangen.
- Die Miete für einen Tag umfasst den Zeitraum von morgens ab 9.00 Uhr bis abends 18.00 Uhr. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit. Wird das Mietobjekt nicht zur vereinbarten Zeit zurückgebracht, berechnen wir einen weiteren vollen Tagesmietpreis. Ist nach 3 Tagen noch keine Mitteilung über den Verbleib des Mietobjektes beim Vermieter eingegangen, werden wir Anzeige bei der Polizei erstatten.
- Mietpreise sind Festpreise, der Mehrtages-Preis versteht sich als Miete am Stück. Bei Abbruch der Miete, z.B. durch schlechtes Wetter, Krankheit, Unlust oder dergleichen, wird kein Geld zurückerstattet.
- Ein Umtausch des gemieteten Sportgerätes ist jederzeit möglich. Wird ein Sportgerät einer höheren Kategorie genommen, ist der Aufpreis laut Preisliste zu bezahlen. Beim Umtausch in eine niedrigere Kategorie wird kein Geld zurückerstattet.
- Für das Mietobjekt trägt der Mieter die volle Verantwortung. Das Mietobjekt wird in technisch einwandfreiem Zustand an den Mieter übergeben.
- Das Material ist nicht versichert.
- Jeder Mieter haftet für eine ordnungsgemäße Rückgabe der Geräte bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes der gemieteten Produkte. Im Falle von Verlust des Mietobjekts durch Diebstahl oder Totalschaden wird dem Mieter der Wiederbeschaffungswert des Mietobjektes in Rechnung gestellt. Bei Diebstahl ist bei der zuständigen Polizeibehörde vom Mieter Anzeige zu erstatten.
9.1 Die gemieteten Skier sind nur bei ausreichender Schneelage zu benutzen. Für stark beschädigte Skier berechnen wir eine Servicepauschale entsprechend der aktuellen Servicepreisliste.
- Der Mieter ist für das gemietete Sportgerät voll verantwortlich und hat es nur entsprechend seiner Funktion und Einsatzbedingungen zu benutzen. Bei Schäden durch unsachgemäße Nutzung haftet der Mieter, alle Ersatzteile werden zu gängigen Preisen zzgl. Arbeitslohn abgerechnet und müssen vor Ort beglichen werden. Die Weitergabe des Sportgerätes an dritte Personen ist nicht gestattet. Die von Ihnen ausgeliehenen Alpinski sind speziell für Sie eingestellt worden und dürfen deshalb nicht an andere Personen weitergegeben werden!
Für Schäden gegenüber Dritten ist der Mieter verantwortlich.
- Für Reparaturen in Fremdwerkstätten während der Mietdauer, kommen wir nicht auf. Während unserer Öffnungszeiten ist unsere Werkstatt besetzt. Der Mieter der/des Skier/ Rades ist für sich selbst verantwortlich, es besteht kein Pannen- oder Abholservice.
- Bei Saison-Miete (Ski) ist der späteste Rückgabetermin der 30.04.. Sollte dieser Termin nicht eingehalten werden, berechnen wir Ihnen für jeden angefangenen Monat verspäteter Rückgabe 10,- € pro Ausrüstung.
- Weitere Nebenabreden sind nicht geschlossen worden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.
Sollten einzelne der Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Rechtliche Hinweise zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz:
Unser Unternehmen unterhält ausschließlich Geschäftsbeziehungen zu Nichtverbrauchern im Sinne §§ 13, 14 BGB.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist.
Für den Fall rechtsgeschäftlicher Beziehungen zu einem Verbraucher im Sinne des § 13 BGB geben wir folgende Erklärung ab:
Wir sind bestrebt, etwaige Meinungsverschiedenheiten aus unserer Vertragsbeziehung auf einvernehmliche Weise beizulegen. Wir sind zur Durchführung eines Vermittlungsverfahrens vor der Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. bereit. Folgende Daten zur Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. werden mitgeteilt:
Straßburger Straße 8, 77694 Kehl
Telefon: +49 7851 79579
Telefax: +49 7851 79579 41
Internet: www.verbraucher-schlichter.de
E-Mail:
Diese Schlichtungsstelle ist eine „Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle“ nach § 4 Abs. 2 Satz 2 VSBG. Die Vermittlungsverfahren sind, von Missbrauchsfällen abgesehen, für den Kunden kostenfrei. Die Verjährung etwaiger Ansprüche ist während der Dauer des Verfahrens ausgeschlossen. Sollte dort keine Einigung erzielt werden, steht der Rechtsweg offen.
Stand: Januar 2018
AGB Verkauf
I. Vertragsabschluss
- Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb von 4 Wochen bestätigt hat oder die Lieferung ausgeführt ist. Der Verkäufer ist verpflichtet, eine etwaige Ablehnung der Bestellung unverzüglich nach Klärung der Lieferbarkeit schriftlich mitzuteilen.
- Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsabänderungen.
II. Preise
Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe (Kaufpreis). Vereinbarte Nebenleistungen werden zusätzlich berechnet.
III. Zahlung/Zahlungsverzug
- Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes – spätestens jedoch 8 Tage nach Zugang der Bereitstellungsanzeige – und Aushändigung der Rechnung zur Zahlung fällig.
- Kommt der Käufer mit seinen Zahlungen in Verzug, kann der Verkäufer nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
- Verzugszinsen werden mit 1,5 % pro Monat berechnet zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
IV. Lieferung und Lieferungsverzug
- Die Liefertermine können verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, sie sind schriftlich anzugeben. Werden nachträgliche Vertragsänderungen vereinbart, ist, falls erforderlich, ein neuer Liefertermin zu vereinbaren.
- Der Käufer kann 4 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt der Verkäufer in Verzug.
- Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren Hindernissen, wie z. B. Aufruhr, erhebliche Betriebsstörungen, die auf die Fertigstellung von erheblichem Einfluss sind, Lieferverzögerung von Lieferanten, Streik, Aussperrung, etc., tritt Lieferverzug nicht ein.
- Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers/Importeurs bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind.
V. Abnahme
- Der Käufer hat das Recht, innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige den Kaufgegenstand am vereinbarten Abnahmeort zu prüfen und die Pflicht, innerhalb dieser Frist den Kaufgegenstand abzunehmen.
- Bleibt der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes länger als 14 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige im Rückstand, so ist der Verkäufer nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
- Wird der Kaufgegenstand bei einer Probefahrt vor seiner Abnahme vom Käufer oder seinem Beauftragten gelenkt, so haftet der Käufer für dabei am Kaufgegenstand entstandene Schäden.
VI. Eigentumsvorbehalt
- Der Verkäufer behält sich das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufgegenstandes gemäß den gesetzlichen Regeln vor.
- Aufgrund des Eigentumsvorbehalts kann der Verkäufer die Sache herausverlangen, sofern er vom Vertrag zurückgetreten ist.
VII. Gewährleistung (gegen Vorlage des Kaufbeleges)
- Der Verkäufer leistet Gewähr für eine dem jeweiligen Stand der Technik des Typs des Kaufgegenstandes entsprechende Fehlerfreiheit für eine Zeit von zwei Jahren ab Auslieferung. Bei gebrauchten Kaufgegenständen wird die Gewährleistung des Verkäufers auf ein Jahr begrenzt. Die dem Käufer bei Übergabe des Kaufgegenstandes bekannten Mängel und Abnutzungen sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht (z. B. bei Wettbewerben, Rennen und nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch) oder auf Veranlassung des Käufers in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, die zu dem gerügten Mangel geführt haben. Die Gewährleistungsansprüche bestehen ebenfalls nicht, falls der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes nicht befolgt hat.
- Rücknahme
Rückgabe/Umtausch erfolgt nur mit Vorlage des Kaufbeleges. Als besonderen Service bieten wir unseren Kunden eine 14 Tage Rückgabe/Umtausch-service auf nicht reduzierte und unbenutzte Waren an. Bei Rücknahme der Ware ohne eine Gegenleistung (Umtausch oder Gutschein) berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr + Gewinnausfall von 20% des Kaufbetrages
VIII. Gebrauchträder
Für Gebrauchträder bieten wir eine Gewährleistung von 1 Jahr ab Kaufdatum, außer auf Verschleißteile (Mäntel, Schläuche, Kette, Ritzel, Brems- und Schaltzüge, Bremsbeläge, Leuchtmittel, usw.). Als besonderen Service bieten wir innerhalb der ersten drei Monate ab Kaufdatum einen kostenlosen Sicherheitscheck an und beheben berechtigte Mängel.
IX. Gutscheine
Gutscheine (Geschenkgutscheine oder Wertgutscheine aus Retouren oder Reklamationen) können nicht gegen Bargeld eingelöst werden, auch keine Teilauszahlungen. Zur Einlösung des Gutscheins ist es erforderlich das Original vorzulegen. Unsere Gutscheine haben eine Gültigkeit von 24 Monaten ab dem Ausstellungsdatum. Gutscheine, die nicht in der angegebenen Frist eingelöst werden, verfallen.
X. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Parteien ergebenden Streitigkeiten ist der Hauptsitz des Verkäufers.
Sollten einzelne der Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand: Februar 2019
AGB Reparatur
I. Auftragserteilung
- Der Auftragnehmer repariert alle Fahrräder, die im Fahrradfachhandel erworben worden sind. Fahrräder, die beim Sport Service Marr gekauft wurden, werden vorrangig repariert. Der Auftragnehmer, Sport Service Marr, behält sich das Recht vor, minderwertige, verwahrloste oder stark vernachlässigte Fahrräder von der Reparatur auszuschließen. Ist der Reparaturgegenstand so stark verschmutzt, dass eine Reparatur nur nach der Reinigung möglich ist, wird eine Pauschale für die Reinigung des Reparaturgegenstandes berechnet. Wir übernehmen keine Garantiereparaturen für Fremdfirmen.
- Im Auftragsschein sind die zu erbringenden Leistungen zu bezeichnen und der voraussichtliche oder verbindliche Fertigstellungstermin anzugeben
- Der Auftragnehmer ist ermächtigt, Unteraufträge zu erteilen.
- Fahrradteile, die nicht bei Sport Service Marr käuflich erworben wurden, können aus Gründen der Gewährleistung nicht montiert werden.
II. Preisangaben und Kostenvoranschlag
- Auf Verlangen des Auftraggebers vermerkt der Auftragnehmer im Auftragsschein auch die Preise, die bei der Durchführung des Auftrags voraussichtlich zum Ansatz kommen. Der Auftraggeber kann auch ein Preislimit festlegen, bis zu welcher Grenze ohne Nachfragen repariert werden darf. Ist das Limit erreicht, muss der Auftragnehmer beim Auftraggeber über das weitere Fortgehen nachfragen.
- Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages. In diesem sind die Arbeiten und die verwendeten Einbau-/Ersatzteile jeweils im Einzelnen aufzuführen und mit dem jeweiligen Preis zu versehen. Der Auftragnehmer ist an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 3 Wochen nach seiner Abgabe gebunden.
- Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen werden dem Auftraggeber berechnet, wenn kein Auftrag auf der Grundlage des Kostenvoranschlages erteilt wurde.
III. Fertigstellung
- Ändert oder erweitert sich der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag und tritt dadurch eine Verzögerung ein, hat der Auftragnehmer unter Angaben der Gründe einen neuen Fertigstellungstermin zu nennen.
- Wenn der Auftragnehmer den Fertigstellungstermin infolge äußerer Einflüsse oder Betriebsstörungen ohne eigenes Verschulden nicht einhalten kann, besteht auf Grund hierdurch bedingter Verzögerungen keine Verpflichtung zum Schadenersatz. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber über die Verzögerungen zu unterrichten, soweit dies möglich und zumutbar ist.
IV. Abnahme
- Die Abnahme des Auftragsgegenstandes durch den der Auftraggeber erfolgt im Betrieb des Auftragnehmers, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragsgegenstand innerhalb von 1 Woche ab Zugang der Fertigstellungsanzeige abzuholen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Auftragnehmer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
- Bei Abnahmeverzug kann der Auftragnehmer eine Aufbewahrungsgebühr von Euro 5,- / Tag berechnen. Der Auftragsgegenstand kann nach Ermessen des Auftragnehmers auch anderweitig aufbewahrt werden. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
V. Berechnung des Auftrages
- In der Rechnung sind die Preise für die Arbeitsleistung sowie für verwendete Ersatzteile und Materialien jeweils gesondert auszuweisen.
- Wird auf Wunsch des Auftraggebers die Abholung oder Zustellung des Auftragsgegenstandes vereinbart, erfolgen diese auf seine Rechnung und Gefahr. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz bleibt unberührt.
- Wird der Auftrag aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei lediglich zusätzliche Arbeiten besonders aufzuführen sind.
- Beanstandungen des Rechnungsbetrages oder der Werkstattleistung sind spätestens 2 Wochen nach Aushändigung des Auftragsgegenstandes und der Rechnung vorzubringen. Danach gilt der ausgewiesene Rechnungsbetrag als beiderseitig vereinbart.
VI. Zahlung
- Der Rechnungsbetrag und Preise für Nebenleistungen sind bei Abnahme des Reparaturgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig, Die Herausgabe von reparierten Gegenständen, insbesondere Fahrrädern, erfolgt nur Zug um Zug gegen Barzahlung des Reparaturpreises.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
VII. Erweitertes Pfandrecht
- Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftragsverhältnis ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu.
- Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten oder sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen.
Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Auftraggeber gehört.
VIII. Verjährung der Haftung für Sachmängel
Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängel verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Auftragsgegenstandes. Nimmt der Auftraggeber den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Sachmängelansprüche nur zu, wenn er sich diese bei der Abnahme vorbehält.
IX. Haftung
Bei durch den Auftragnehmer verursachten Schäden haftet dieser – soweit nicht Leben, Körper und Gesundheit verletzt wurden -. beschränkt. Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Soweit der Schaden durch eine vom Auftraggeber für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, haftet der Auftragnehmer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Auftraggebers.
Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Auftragnehmers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
X. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Parteien ergebenden Streitigkeiten ist der Wohnsitz des Käufers. Ist der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, so ist der Hauptsitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand.
Stand: Januar 2018